Fangbedingungen

GRUNDLAGEN WAIDGERECHTEN ANGELNS

Besondere Bedingungen für den Fischfang am Büscher und Gambachsweiher.
Die nachstehenden Bedingungen bilden die Grundlage für die Ausübung des Fischfangs an
den Vereinsgewässern (Gültig ab dem 01.01.2016).

Köderfische dürfen nur zum Eigenverbrauch am Vereinsgewässer gefangen werden.

In der Schonzeit gefangene und untermassige Fische sind vorsichtig abzuhaken und zurückzusetzen.

Welse sind unbedingt zu entnehmen und nicht wieder in ein Gewässer zu setzen. Es handelt sich um eine invasive Art , die die Gewässerfauna schädigen. Kein Mindestmaß, keine täglichen/jährlichen Beschränkungen.

1.

Vor dem Angeln ist im Fangbuch das jeweilige Datum und Gewässer einzutragen. Jeder gefangene Fisch, ist sofort im Fangbuch einzutragen. An jedem  Monatsende ist das Fangergebnis in den Briefkasten am Weiher einzuwerfen. Köderfische dürfen nur zum Eigenverbrauch am Vereinsgewässer gefangen werden. Es kann 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang geangelt werden.

 

2.

Es gelten die gesetzlichen Schon und Angelzeiten. Schonzeit für den Zander ist ab dem Anangeln. In der Zeit vom Anangeln bis zum 31.05. dürfen keine Spinner, Kunstköder, Blinker, Wobbler oder Gummi verwendet werden.

3.

Es darf mit 2 Handangeln geangelt werden. Eine Angel auf Raub und eine Angel auf Friedfisch mit je einem Haken. Spinnfischen ist erlaubt. Hierbei ist ein Mindestabstand von 10 Metern zu anderen Anglern einzuhalten.

4.

Alle gesetzlichen Köder sind erlaubt. Das Angeln mit lebendem Köderfisch und das Hältern sind verboten. Untermaßige und nicht zum Fang freigegebene Fische sind fachgerecht vom Haken zu lösen und schonend ins Wasser zurückzusetzen.

5.

Anfüttern ist mit maximal 1 Liter Trockenfutter einschließlich aller Zusätze erlaubt (gilt auch für Feederangeln).

6.

Der Fang ist der zur Kontrolle berechtigten Behörde, z. B Polizei und den vom Verein eingesetzten Kontrolleuren (gesamter Vorstand) auf Verlangen vorzuzeigen. Dies gilt selbstverständlich auch für die zum Angeln benötigten Papiere.

7.

Nichtbezahlung der Beiträge oder Nichtkleben der Beitragsmarken sowie alle sonstigen Verstöße können zum Einzug der Angelerlaubnis für den betreffenden führen.

8.

Bei Verwendung von 2 Handangeln ist darauf zu achten, dass diese nicht weiter als 5 m auseinander liegen. Beim Fischen an den Vereinsgewässern darf der Angelplatz nur verlassen werden wenn vorher die Angeln eingeholt werden. Verschmutzung des Gewässers sowie des Ufers (Fischreste, Schnur und sonstiger Müll) ist zu unterlassen. Jeglicher Müll ist mit nach Hause zu nehmen!

9.

Bei nicht Einhaltung der vorgenannten Bedingungen wird eine Abmahnung ausgesprochen. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann die Angelerlaubnis entzogen werden.

Fangbeschränkungen und Mindestmaße

FÜR ERWACHSENDE, FÜR JUGENDLICHE (IN KLAMMERN)
Fischart
Mindestmaß
tägliche Beschränkung
jährliche Beschränkung

Karpfen

Schleie

Forelle

Zander*Anangeln bis 31.05.

Aal*

Weißfische

Hecht* 15.02. – 30.05.

35 cm

25 cm

25 cm

40 cm

50 cm

20 cm

45 cm

1     (1)

3    (2)

3    (2)

1     (1)

1     (1)

10     (10)

1       (1)

12     (8)

30    (20)

30    (20)

2        (1)

5        (3)

ohne Beschränkung

2        (1)

*Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten.

Forellen und Schleien zählen gemeinsam für die tagl. (3 St.) und jährl. (30 St.) Menge.

Beispiel : Täglich 2 Forellen und 1 Schleie ergeben jährlich 25 Forellen und 5 Schleien.

 

 

Sonstige Informationen:

 

Im Juli und August ist das Angeln bis 24.00 Uhr gestattet. Angeln am Eicher Weiher ist mit gesonderter Erlaubnis gestattet in der Zeit von 01.06. bis 30.11.. Es darf mit 2 Handangeln geangelt werden. Ingesamt dürfen 4 Raubfische gefangen werden, jedoch nur 1. Fisch pro Tag. Die gesonderte Erlaubnis kann wie folgt erworben werden:

  1.  Teilnahme an mindestens 3 Arbeitseinsätzen.
  2. Mindetens 1 Monat Fütterungsdienst in unserer Zuchtanlage. Einweisung durch einen Fischereibiologen.  Bewerber können sich beim Vorstand vormerken lassen.
  3. Alle Vorstandsmitglieder die bei der Jahreshauptversammlung gewählt wurden.

Bitte beachten!

Forellen und oder Schleien nicht mehr als zusammen 3 Stück pro Tag.
Graskarpfen werden wie Karpfen gewertet, sollten aber im Fangbuch vermerkt werden.
Es dürfen pro Jahr 30 Forellen und 30 Schleien gefangen werden!
Für Jugendliche 20 Forellen und 20 Schleien!